Allgemeine Reise und Geschäftsbedingungen

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In Ergänzung der allgemeinen Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes gelten die nachfolgenden Reisebedingungen für alle von Q- International B.V. - nachfolgend Q-International genannt - durchgeführte Reisen. Die Geltung und Kenntnisnahme dieser Bedingungen wird vom Reisenden durch Unterzeichnung der Reiseanmeldung bestätigt:

1. Vertragsabschluss

Die Reiseanmeldung stellt das verbindliche Angebot an Q-International zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung und Rechnung von Q -International zustande.

Reisebüros treten als Mittler auf und können keine für Q-International verpflichtende und verbindliche Erklärungen abgeben, die von der Reisebetätigung und der Rechnung von Q-International abweichen. Zusätzliche Zusicherungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch Q-International.

2. Zahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises  - zur Zahlung fällig; die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen vor Reisenantritt zu leisten. Erfolgt der Vetragsabschluss innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt sind Anzahlung und Restzahlung sofort fällig. Ohne vollständige Zahlung hat der Reisende keinen Anspruch auf Ausgabe der Reiseunterlagen seitens Q- International. Der Reisepreis ist per Überweisung zu begleichen. Kreditkarten können leider nicht akzeptiert werden. Aufwendungen für Nebenleistungen, z.B. Beschaffung von Visa oder Flugsicherungsgebühren gehen zu Lasten des Reisenden und werden gesondert berechnet.

3. Reisevertrag/ Leistung

Für den Inhalt des  Reisevertrages sind ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in der für die Reise zugrunde liegenden Reiseausschreibung und die Buchungsbestätigung ausschlaggebend. Orts- und  Hotelprospekte haben lediglich informativen Charakter und sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

Wird im Rahmen der Reise oder zusätzlich dazu eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, die durch einen entsprechenden Beförderungsausweis kenntlich gemacht wird, erbringt Q-International Fremdleistungen, die nicht der Veranstalterhaftung, sondern den Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Unternehmen unterliegen. Diese Bestimmungen können auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die Q-International nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung Die Mitnahme von Tieren, Sportausrüstung und sperrigem Gepäck Bedarf der Voranmeldung und muss von Q-International schriftlich bestätigt werden.

4. Spezialangebote

Für den Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung ist bei Buchungen aufgrund eines Flyers/ Folders, einer Faxrundsendung, eines Infox- Angebotes, eines Internetangebotes auf der Q-International Internet-Site oder eines sonstigen speziellen Angebotes nur die Aus- und Beschreibung in dem jeweiligen Angebot maßgeblich und nur diese wird  Vertragsbestandteil, es sei den, eine bestimmte Leistung wird ausdrücklich und schriftlich durch Q- International zugesichert.

5. Leistungen- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Reisevertrag sind zulässig, wenn sie von Q-International nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche sind davon unbeeinträchtigt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Kurzfristige und unerhebliche Änderungen der Fluggesellschaft, Flugzeiten, des Fluggerätes, der Streckenführung sowie der Flugtermine bleiben ausdrücklich vorbehalten. Änderungen werden von Q-International unverzüglich mitgeteilt.

Q- International ist berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn eine Preiserhöhung vorzunehmen, sofern diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren ( Erhöhung von Steuern, veröffentlichen Tarifen, Treibstoffkosten, Gebühren etc). Vorraussetzung dafür ist, dass zwischen Vertragsabschluss und vertraglich vereinbarten Reisebeginn 4 Monate liegen. Fällt die Erhöhung um mehr als 5% des Reisepreises aus, ist der Reisende berechtigt, gebührenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich bei Q- International angezeigt werden.

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Q- International ist berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Teilnehmerzahl für diese Reise so gering ist, dass eine Kostendeckung für diese Reise nicht gewährleistet ist. In diesem Fall werden dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich rückerstattet.

7. Rücktritt - Umbuchung durch den Kunden

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Rücktritts bei Q- International. In diesem Falle steht Q- International ein pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren zu, unbeschadet des Rechts auf Nachweis eines geringen Schadens.

Gemäß §

bis 41 Tage vor Reiseantritt 15% mindestens jedoch 100€

 42-28  Tage vor Reisebeginn 35%

27 -21 Tage vor Reisebeginn 40%

20 -14 Tage vor Reisebeginn 50%

13 - 5 Tage vor Reisebeginn 75%

4 - bis 1 Tag vor Reisebeginn 90%

am Abreisetag 100%

bei Nichtantritt 100%.

Jeweils pro Person vom Reisepreis nach Rückgabe der Reisedokumente. Für Umbuchungen oder Änderungen des Termins und der Unterkunft oder Stellung einer Ersatzperson berechnet Q-International bis 28 Tage vor Abflug 50,- Euro. Spätere Umbuchungen/ Änderungen können nur als Rücktritt vom Reisevertrag zu o.a. Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt werden. Sind auf dem der Buchung zugrunde liegenden  Angebot abweichende Bedingungen aufgeführt, kommen diese zur Anwendung.

8 Haftung

Unsere vertragliche Haftung beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis, soweit wir nicht aus Vorsatz oder für grob fahrlässiges Verschulden haften werden Leistungen wie Mietwagen, Hotels, Ausflüge etc. durch Q-International vermittelt, ist die Haftung auf die ordnungsgemäße Vermittlung beschränkt.

Fungiert Q-International als vertraglicher Luftfrachtführer, so regelt sich die Haftung nach den internationalen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Warschauer und Haager Abkommen, sowie Verträgen von Guadalajara und Montreal ( für USA und Kanada).

9. Außergewöhnliche Umstände

Sollte die Reise von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden, können sowohl Q-International als auch der Reisende den Vertrag kündigen. In diesem Fall verliert Q- International den Anspruch auf den Reisepreis, es kann jedoch für erbrachte und noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung berechnet werden.

10. Verjährung, Abtretung

Gemäß dem Reisevertragsgesetz verjähren sämtliche Ansprüche des Reisenden 6 Monate nach dem vertraglich festgesetzten Ende der Reise. Das Recht des Kunden, ihm aus dem Reisevertrag zustehende Ansprüche an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, abzutreten, wird ausgeschlossen, ebenso die gerichtliche Geltungmachung der Ansprüche im eigenem Namen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich festgesetztem Ende der Reise bei Q-International anzumelden, wobei der Eingang bei Q-International maßgebend für die Einhaltung der Frist ist.

11. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen diese umgehend der örtlichen Vertretung von Q- International anzuzeigen und alles Zumutbare zur Geringhaltung des Schadens zu tun. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden/ erreichbar, ist unverzüglich  Q-International über die Beanstandungen zu unterrichten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Bei Schäden bzw. dem Verlust des Reisegepäcks ist unverzüglich das Beförderungsunternehmen im Zielgebiet zu kontaktieren und zu unterrichten.

12. Insolvenzschutz

Quality International Reizen ist angeschlossen an den ANVR ( dem allgemeinen Verband der niederländischen Reiseunternehmer), Mitglied bei der SGR Stiftung Garantiefond Reisegelder ( Sicherungsfond für Reisegelder,  entspricht dem deutschen Sicherungsschein) und Mitglied bei dem Calamiteitenfond ( dem Katastrophenfond, geht weit über den deutschen Sicherungsschein hinaus und sichert z.B. die Rückflüge aus dem Zielgebiet auch im Falle von politischen Wirren oder Naturkatastrophen)  Alle von uns publizierten und durchgeführten Reisen fallen unter die Garantie von ANVR, SGR und CFR.

ANVR  Allgemeiner Verband der niederländischen Reiseorganisationen: Alle dem ANVR angeschlossenen Reiseveranstalter und Reisebüros sind durch Ihre Mitgliedschaft zwingend verpflichtet sich der Stiftung SGR Stiftung Garantiefond Reisegelder und der Stiftung Calamiteitenfond Reisen anzuschließen. Dadurch ist der Kunde vor dem finanziellen Risiko im Falle von Unvermögen bzw. Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt. Für alle Mitglieder des ANVR  gelten die von der ANVR Kommission ausgearbeiteten allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen.

SGR Stiftung Garantiefond Reisegelder Die SGR Stiftung bietet dem Konsumenten den finanziellen Schutz für bereits im voraus gezahlte Reisegelder für den Fall, dass der Reiseveranstalter seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

CFR Stiftung Calamiteitenfonds Reisen

Der Calamiteitenfond hat die Aufgabe den Reisenden im Falle von unvorhersehbaren Katastrophenfällen finanziell zu unterstützen.

Schlichtungskommission

Diese Kommission behandelt Streitfälle zwischen dem Konsumenten und dem Reiseveranstalter. Eventuelle Beschwerden werden gemäß dem Artikel des ANVR   abgehandelt. Zusätzlich zu den o.a. Reise- und Geschäftsbedingungen hat der Reisende die Möglichkeit bis zu 3 Monaten nach Ablauf der Reise den Fall schriftlich der Schlichtungskommission vorzulegen ( Geschillencommissie Reizen, Suriname Straat 24,  NL 2585 GJ  te den Haag). Diese Kommission wird eine für beide Parteien bindende Entscheidung treffen. Im Falle, das der Veranstalter den Beschluss der Kommission nicht ausführt, tritt der ANVR an seine Stelle und übernimmt die Verpflichtung aus der Schlichtung, es sei denn der Veranstalter beschreitet seinerseits den Rechtweg innerhalb von 2 Monaten nach Beschluss. Der Reisende muss einen  Antrag in Schriftform auf Erstattung des Schlichterspruchs beim  ANVR einreichen, nur dann kann der ANVR für den Veranstalter einstehen. Die Dienste der Kommission sind gebührenpflichtig.

Die Garantie des  ANVR/SGR/ CFR beinhaltet, dass der Kunde versichert ist und den vorausbezahlten Reisepreis erstattet bekommt, wenn der Reiseveranstalter  im Falle finanziellen Unvermögens den Reisevertrag nicht einhalten kann. Wir empfehlen Ihnen nur bei einem Reiseveranstalter zu buchen, der die Embleme der 3 o.a. Verbände in seinem Katalog / Internetseite führen darf. Diese Veranstalter sind bei den Verbänden mit Mitgliedsnummern registriert, nachlesbar auf der Internetseite des Verbandes ANVR/ SGR/ CFR. Im Gegensatz zu unseren deutschen Kollegen, geben alle niederländischen Reiseveranstalter keine zusätzlichen Reisesicherungsscheine aus, sondern die Mitgliedschaft in den oben angeführten Verbänden bzw. Fonds  ( dokumentiert durch das Logo der 3 Organisationen,  nachlesbar auf der Internetseite des ANVR gilt als Garantieaussage der o.a. Verbände. Der Reiseveranstalter legitimiert sich indem er diese 3 Logos auf der unteren Hälfte seines Katalogs und/ oder auf seiner Internetseite führt. Durch einen KLICK auf das entsprechende Logo auf der Veranstalter- Internetseite kommen Sie automatisch zum den Internetseiten des ANVR/ CFR/ SGR. Quality International Reisen B.V. ist bei SGR/ CFR mit der Mitgliedsnummer 1844 registriert und legitimiert.

13. Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand des Veranstalters ist Apeldoorn/ Niederlande. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

14. Sonstiges:

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-,  Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Etwaige Kosten und Nachteile aus einer Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Reisenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht eine Annullierung des Gesamtvertrages zur Folge..

Stand 2006LI

Q-INTERNATIONAL
Sutton11
7327 AB APELDOORN, HOLLAND
Telefon 055 - 539 58 00
Fax 055 - 539 58 10

E-Mail info@QXXL.nl                       Auf Wiedersehen, stets gerne zu Ihren Diensten


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